Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltende Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Akquise Werk. Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stand: Mai 2026
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Vertriebsunterstützung und Akquise.
1.2 Der Dienstleister schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen oder gesonderte Projektdokumente haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Dienstleister erbringt spezialisierte Vertriebsdienstleistungen, insbesondere Identifikation von Entscheidern, Terminvereinbarung und Lead-Bereitstellung. Die Kontaktaufnahme erfolgt individuell (Telefon, E-Mail, LinkedIn).
2.2 Ein Termin gilt als qualifiziert, wenn der Entscheider anwesend ist, ein potenzieller Bedarf besteht und das Budget grundsätzlich vorhanden ist.
2.3 Der Dienstleister erbringt die vereinbarte Anzahl qualifizierter Verkaufstermine innerhalb des Projektzeitraums. Nicht stattgefundene oder unqualifizierte Termine werden ersetzt. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht, soweit der Auftraggeber den Termin selbst absagt oder verschiebt oder den Termin nicht wahrnimmt (No-Show).
2.4 Der Auftraggeber teilt dem Dienstleister innerhalb von zwei Werktagen nach dem jeweiligen Termin in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) mit, falls ein Termin nicht stattgefunden hat oder unqualifiziert war. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird vermutet, dass der Termin ordnungsgemäß durchgeführt wurde; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Termin tatsächlich nicht stattgefunden hat oder unqualifiziert war.
2.5 Rechtsfolge bei verspäteter Mitwirkung: Verstößt der Auftraggeber wiederholt oder erheblich gegen die Mitwirkungs- und Feedbackpflichten oder verursacht er Terminverschiebungen bzw. Absagen, ruhen für die Dauer und im Umfang der Pflichtverletzung etwaige individuell vereinbarte Abschluss- oder ROI-Garantien sowie Opt-Out-Optionen. Sie leben wieder auf, sobald der Auftraggeber seinen Pflichten wieder nachkommt, soweit dem Dienstleister die Nachholung der betroffenen Leistung noch zumutbar und möglich ist.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen, die der Auftraggeber durch verspätete Mitwirkung zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
3.3 Liefert der Auftraggeber Unterlagen nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Projektzeitraum entsprechend. Der Dienstleister legt den neuen Umsetzungszeitpunkt unter angemessener Berücksichtigung seiner Kapazitätsplanung und der Interessen des Auftraggebers fest.
3.4 Rückmeldungen zu Terminen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 2.4.
4. Vergütung und Zahlungsverzug
4.1 Die Vergütung erfolgt als Vorkasse. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4.2 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, verschiebt sich der Projektzeitraum um die Dauer des Verzugs. Der Dienstleister behält für die verzugsbedingte Verschiebung den vollen Vergütungsanspruch; der vereinbarte Leistungsumfang bleibt unberührt und wird nach Zahlungseingang vollständig erbracht, soweit dies dem Dienstleister noch möglich und zumutbar ist.
4.3 Im Übrigen gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu Verzugszinsen und zum Ersatz des Verzugsschadens.
4.4 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ruhen für die Dauer des Verzugs etwaige individuell vereinbarte Garantiezusagen (ROI/Abschluss) sowie Opt-Out-Rechte. Sie leben mit vollständigem Zahlungseingang wieder auf, soweit dem Dienstleister die Erbringung der betroffenen Leistung noch möglich und zumutbar ist.
5. Haftung und Freistellung
5.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.2 Die Entscheidung über Art und Umfang der Akquisemaßnahmen, insbesondere der telefonischen Kaltakquise, trifft der Auftraggeber. Er ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten Ansprache, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen, verantwortlich. Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters für datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Risiken aus den vom Auftraggeber vorgegebenen Maßnahmen ist ausgeschlossen, soweit dies nach Ziffer 5.1 zulässig ist.
5.3 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber die ihm nach Ziffer 5.2 obliegenden Pflichten verletzt hat. Dies gilt nicht, soweit der Dienstleister den Anspruch selbst zu vertreten hat.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden individuell vereinbart.
6.2 Automatische Vertragsverlängerung: Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des vereinbarten Projekt- bzw. Vertragszeitraums in Textform (E-Mail genügt) gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere drei Monate. Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Konditionen, insbesondere hinsichtlich Preis und Leistungsumfang, wie sie für den unmittelbar vorangegangenen Zeitraum vereinbart waren. Der Dienstleister weist den Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Kündigungsfrist auf den Ablauf der Frist und die Folgen einer unterbliebenen Kündigung hin.
6.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
7. Erfolgsgarantie und kostenlose Fortführung
7.1 Sofern im individuellen Projektdokument eine Erfolgsgarantie vereinbart ist, gilt: Tritt der dort konkret definierte Erfolg innerhalb des ursprünglichen Projektzeitraums nicht ein, setzt der Dienstleister seine Leistung kostenlos fort.
7.2 Die kostenlose Fortführung ist auf einen Zeitraum von einem Monat begrenzt. Während dieser Zeit erbringt der Dienstleister Leistungen im gleichen Umfang wie in der bisherigen Zusammenarbeit. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf unentgeltliche Leistung besteht nicht.
7.3 Voraussetzung für die kostenlose Fortführung ist, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungs- und Feedbackpflichten (insbesondere Ziffern 2.4 und 3) im Wesentlichen erfüllt hat und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Ruhen von Garantien nach den Ziffern 2.5 und 4.4 entsprechend.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über alle geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.4 Änderungen dieser AGB: Der Dienstleister kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt dem Auftraggeber die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei gesondert auf die Änderungen sowie auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.